Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in den Anlagen 7
und 8 dargestellt beschlossen.
Die 50. Änderung Teil B
des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346), in
Kraft getreten am 15.12.2021, und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des
Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung berichtet anhand der
Vorlage vom 02.12.2021 über die zuvor geführten Beratungen des
Infrastrukturausschusses am 14.12.2021 -Pkt. 3 d. N.- und verliest die Vorlage
im Wortlaut.