Sitzung: 14.12.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/574/2021
Bei einer
Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.
Die 2. Änderung der 3.
Erweiterung des Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´ wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr Middendorf trägt dem
Ausschuss den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vor. Herr Middendorf
verweist darauf, dass im Verfahren in der Planunterlage eine falsche Abgrenzung
eingetragen wurde. Die korrekte Planunterlage liegt nunmehr der Beratung
zugrunde. Im Weiteren geht Herr Middendorf anhand der Queraufstellung auf die
Träger öffentlicher Belange ein, die sich im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 II BauGB in der Zeit vom 29.10. –
29.11.2021 geäußert haben.