Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Bei einer Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.

 

Die 2. Änderung der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Herr Middendorf trägt dem Ausschuss den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vor. Herr Middendorf verweist darauf, dass im Verfahren in der Planunterlage eine falsche Abgrenzung eingetragen wurde. Die korrekte Planunterlage liegt nunmehr der Beratung zugrunde. Im Weiteren geht Herr Middendorf anhand der Queraufstellung auf die Träger öffentlicher Belange ein, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 II BauGB in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2021 geäußert haben.