Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanänderung wird von Herrn Middendorf anhand des Planentwurfes dargestellt. Im Weiteren benennt Herr Middendorf anhand der Queraufstellung die Träger öffentlicher Belange, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 II BauGB in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2021 geäußert haben.