Sitzung: 14.12.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/573/2021
Nachfolgend
ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.
Die 5. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Der
Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanänderung wird von Herrn
Middendorf anhand des Planentwurfes dargestellt. Im Weiteren benennt Herr
Middendorf anhand der Queraufstellung die Träger öffentlicher Belange, die sich
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 II BauGB in der Zeit vom 29.10.
– 29.11.2021 geäußert haben.