Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 5 dargestellt beschlossen.

 

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Anhand eines Planausschnittes erläutert Herr Middendorf zunächst den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Von ihm wird in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass entgegen einer früheren Aussage von Architekt Ossege nunmehr davon auszugehen ist, dass der im westlichen Bereich befindliche Spielplatz überplant werden muss.

 

Im Weiteren geht Herr Middendorf anhand der Queraufstellung auf die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 II BauGB in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2021 ein.

 

Auf den Hinweis von Am. Hartmann-Niemerg gibt Bürgermeister Uphoff nähere Erläuterungen zur Zeitschiene Planungs- und Baurecht. Ergänzend führt er aus, dass eine Vermarktung der Flächen des Sportplatzes zurzeit noch nicht erfolgt, dass in Absprache mit dem VfL Sassenberg eine Realisierung des Baugebietes erst nach Fertigstellung des Kunstrasenkleinspielfeldes im Brook erfolgen kann.