Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 3+4 dargestellt beschlossen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Herr Middendorf verortet zunächst das von der Änderung betroffene Gebiet anhand des Bebauungsplanes. Anhand der Queraufstellung geht er auf die Träger öffentlicher Belange sowie den Einwender aus der Beteiligung gem. § 3 II BauGB in der Zeit vom 29.10.- 29.11.2021 ein. Ergänzend trägt er noch aus der Queraufstellung zur Beteiligung im Verfahren nach § 3 I BauGB vor.

 

Auf die Frage von Am. P. Holz zu möglichen Entschädigungsansprüchen im Falle des Einwenders 1 verweist Bürgermeister Uphoff auf die zugrundeliegende Einordnung des Regionalforstamtes Münster der entsprechenden Fläche als Wald im Sinne des Landesforstgesetzes, so dass sich für das Planverfahren keine Möglichkeit für eine andere Einordnung ergibt. 

 

Herr Middendorf verliest den Vorschlag der Verwaltung.