Sitzung: 14.12.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/572/2021
Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 1+2
dargestellt beschlossen.
Die 50. Änderung Teil B
des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Einleitend verweist Herr Middendorf
darauf, dass nach Würdigung der Rechtsprechung und Kommentierung auf eine
Verlesung der eingegangenen Stellungnahmen im Detail verzichtet werden kann.
Zum Prozedere ist nunmehr angedacht, den jeweiligen Planentwurf sowie die
dazugehörige Queraufstellung an die Wand zu werfen, die jeweiligen Träger
öffentlicher Belange bzw. Einwender zu benennen und ggf. weitergehende
Erläuterungen vorzutragen.
Von Am. P. Holz wird hierzu die Bitte
vorgetragen, die Vorlagen zukünftig möglichst mit entsprechendem Vorlauf zu
versenden. Ergänzend bittet Am. Lentz darum, zum besseren Verständnis die
entsprechende Planskizze beizufügen.
Anhand der entsprechenden
Planunterlage führt Herr Middendorf aus, dass sich dieses Änderungsverfahren
zum Flächennutzungsplan auf den Bereich des Bebauungsplanes „Südlich der
Christian-Rath-Straße – 4. Änderung“ bezieht. Im Anschluss geht Herr Middendorf
im Einzelnen auf die Träger öffentlicher Belange ein, von denen sowohl im
Rahmen der Beteiligung nach § 4 II BauGB im Zeitraum 29.10. – 29.11.2021 als
auch der vorherigen Beteiligung nach § 4 I BauGB in der Zeit vom 06.08. –
06.09.2021 Stellungnahmen eingegangen sind. Fragen aus dem Ausschuss ergeben
sich nicht.