Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage 1+2 dargestellt beschlossen.

 

Die 50. Änderung Teil B des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Einleitend verweist Herr Middendorf darauf, dass nach Würdigung der Rechtsprechung und Kommentierung auf eine Verlesung der eingegangenen Stellungnahmen im Detail verzichtet werden kann. Zum Prozedere ist nunmehr angedacht, den jeweiligen Planentwurf sowie die dazugehörige Queraufstellung an die Wand zu werfen, die jeweiligen Träger öffentlicher Belange bzw. Einwender zu benennen und ggf. weitergehende Erläuterungen vorzutragen.

 

Von Am. P. Holz wird hierzu die Bitte vorgetragen, die Vorlagen zukünftig möglichst mit entsprechendem Vorlauf zu versenden. Ergänzend bittet Am. Lentz darum, zum besseren Verständnis die entsprechende Planskizze beizufügen.

 

Anhand der entsprechenden Planunterlage führt Herr Middendorf aus, dass sich dieses Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan auf den Bereich des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße – 4. Änderung“ bezieht. Im Anschluss geht Herr Middendorf im Einzelnen auf die Träger öffentlicher Belange ein, von denen sowohl im Rahmen der Beteiligung nach § 4 II BauGB im Zeitraum 29.10. – 29.11.2021 als auch der vorherigen Beteiligung nach § 4 I BauGB in der Zeit vom 06.08. – 06.09.2021 Stellungnahmen eingegangen sind. Fragen aus dem Ausschuss ergeben sich nicht.