Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Mit 25 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 

Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, dass dem Protokoll zu dieser Ratssitzung eine aktualisierte Übersicht (Anlage 4) der Abgabenbelastung eines Vier-Personen-Haushaltes ab dem Jahre 2022 beigefügt wird.


Bürgermeister Uphoff weist zunächst darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2021 darauf verzichtet habe, dem Rat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Ergänzend informiert er darüber, dass einerseits die vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B zu einer Mehreinnahme von rd. 100 Tsd. Euro führen würden, wobei anderseits trotzdem die Gebührenbelastung (einschließlich der Grundsteuer) für einen Vier-Personen-Haushalt im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 um 1,77 % geringer ausfallen würde. Ursächlich hierfür sei insbesondere die Senkung der Entwässerungsgebühr.

 

Während verschiedene Ratsmitglieder der CDU-Fraktion den Verwaltungsvorschlag unterstützen, sprechen sich Ratsmitglieder aus den Faktionen der FWG, der SPD, der FDP und B90/Die Grünen dafür aus, auf eine Erhöhung der Grundsteuern A und B zu verzichten und lediglich die vorgeschlagene Senkung der Gewerbesteuer zu beschließen.

 

Insoweit ergeben sich zwei Alternativvorschläge zum Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022. Der Bürgermeister lässt zunächst über den Verwaltungsvorschlag als weitergehenden Vorschlag abstimmen:

 

1.   Grundsteuer

 

a.    für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf                               247 v. H.

 

b.    für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                             479 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                    414 v. H.

 

Dieser Beschlussvorschlag wird bei zehn Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend wird der Beschlussvorschlag der Fraktionen der FWG, der SPD, der FDP und B90/Die Grünen mit folgenden Hebesätzen zur Abstimmung gestellt:

 

1.   Grundsteuer

 

a.    für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf                               240 v. H.

 

b.    für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                             460 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                    414 v. H.