Mit 25 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht
folgender Beschluss:
„Die
Satzung der Stadt Sassenberg über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für
das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Abschließend weist der Bürgermeister
darauf hin, dass dem Protokoll zu dieser Ratssitzung eine aktualisierte Übersicht
(Anlage 4) der Abgabenbelastung eines Vier-Personen-Haushaltes ab dem Jahre
2022 beigefügt wird.
Bürgermeister Uphoff weist zunächst darauf
hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2021 darauf
verzichtet habe, dem Rat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Ergänzend
informiert er darüber, dass einerseits die vorgeschlagenen Erhöhungen der
Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B zu einer Mehreinnahme von
rd. 100 Tsd. Euro führen würden, wobei anderseits trotzdem die
Gebührenbelastung (einschließlich der Grundsteuer) für einen
Vier-Personen-Haushalt im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 um 1,77 % geringer
ausfallen würde. Ursächlich hierfür sei insbesondere die Senkung der
Entwässerungsgebühr.
Während verschiedene Ratsmitglieder der
CDU-Fraktion den Verwaltungsvorschlag unterstützen, sprechen sich
Ratsmitglieder aus den Faktionen der FWG, der SPD, der FDP und B90/Die Grünen
dafür aus, auf eine Erhöhung der Grundsteuern A und B zu verzichten und
lediglich die vorgeschlagene Senkung der Gewerbesteuer zu beschließen.
Insoweit ergeben sich zwei
Alternativvorschläge zum Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr
2022. Der Bürgermeister lässt zunächst über den Verwaltungsvorschlag als
weitergehenden Vorschlag abstimmen:
1.
Grundsteuer
a.
für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 247
v. H.
b.
für die
Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf 479
v. H.
2.
Gewerbesteuer auf
414
v. H.
Dieser Beschlussvorschlag wird bei zehn
Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend wird der Beschlussvorschlag
der Fraktionen der FWG, der SPD, der FDP und B90/Die Grünen mit folgenden
Hebesätzen zur Abstimmung gestellt:
1.
Grundsteuer
a.
für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 240
v. H.
b.
für die
Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf 460
v. H.
2.
Gewerbesteuer auf
414
v. H.