Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 12 dargestellt beschlossen.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346), in Kraft getreten am 15.12.2021, und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung informiert anhand der Vorlage vom 02.12.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Vorlage wird im Wortlaut verlesen.