Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage 12 dargestellt beschlossen.
Die 5. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346), in
Kraft getreten am 15.12.2021, und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung informiert anhand der
Vorlage vom 02.12.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Vorlage wird im Wortlaut verlesen.