Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB und eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 9 und 10
dargestellt beschlossen.
Die 4. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der
Christian-Rath-Straße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel
7 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1346), in Kraft getreten am
15.12.2021, und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021
(BGBl. I S. 4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Stadtverwaltungsrat Middendorf verliest
den Beschlussvorschlag des Infrastrukturausschusses vom 14.12.2021 -Pkt. 4. d.
N.- im Wortlaut.