Beschluss: Kenntnis genommen

Von Betriebsleiter Middendorf wird ausgeführt, dass das Ing.-Büro Frilling+Rolfs, Herr Varnhorn, aus aktuellem Anlass gebeten wurde, den Aufwand hinsichtlich einer Betrachtung der Gefährdung der Stadt Sassenberg durch Hochwasser und Starkregen vorzunehmen. Mit Schreiben vom 24.09.2021 sind von Herrn Varnhorn nähere Erläuterungen vorgelegt worden. Hier wird zunächst auf die Unterscheidung zwischen einem Hochwasserereignis und einem Starkregenereignis eingegangen.

 

Ein Hochwasserereignis wird in der Regel durch langanhaltende Niederschläge hervorgerufen. Diese Niederschläge führen zu einem langsamen Anstieg des Wasserspiegels in den Gewässern oder verursachen durch Zuflüsse aus angeschlossenen Nebengewässern Flutwellen, die ein Anschwellen und ein Abklingen der Wasserspiegellagen erzeugt. Mit Starkregenereignissen sind Ereignisse verbunden, bei denen in kurzen Zeiträumen lokal hoher Niederschlag zu verzeichnen ist. Diese Starkregenereignisse verursachen in den Gewässern in der Regel hohe Flutwellen. Dort wo das Ereignis stattfindet, führt der Starkregen zu momentanen Überflutungen innerhalb zum Teil sehr kurzen Zeiträumen, da die Kanalisationen für die anfallenden Mengen in der Regel nicht ausgelegt sind.

 

Wie Betriebsleiter Middendorf weiter ausführt, wurde für Überflutungen aus Gewässern im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie landesweit durch die Bezirksregierungen eine Hochwasserrisikomanagementplanung erstellt und veröffentlicht. Anhand entsprechender Hochwasserrisikokarten wird vom ihm beispielhaft die Situation für die Ortslage Sassenberg erläutert.

 

Zum Starkregenmanagement hat Herr Varnhorn ausgeführt, dass umfangreiche Vorermittlungen zum Kanalnetz, mit Schwachstellenanalysen, vorzunehmen sind. Hier könne gegebenenfalls auf den zentralen Abwasserplan (ZAP) zurückgegriffen werden. Des Weiteren sind als Grundlage die Niederschlagsspenden und Intensitäten sowie die zeitlichen Folgen festzulegen. Starkregengefahrenkarten stellen somit die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach Starkregen dar. Sie zeigen die Fließwege des Oberflächenabflusses zum oberirdischen Gewässer auf.

 

Am 19.10.2021 hat mit Herrn Varnhorn ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. Hierbei ist von ihm darauf verwiesen worden, dass generell die durch Starkregen gefährdeten Bereiche mit verschiedenen Verfahren identifiziert werden können. Auf die Erstellung topografischer bzw. hydraulische Gefährdungsanalysen wird verweisen. Im Weiteren ist die Planungsgrundlage ZAP von ihm angesprochen worden. Im ZAP wird auf der Basis entsprechender Berechnungsvorgaben der hydraulische Zustand aller Abwasserkanäle nachgewiesen.

 

Der ZAP für die Stadt Sassenberg ist in den 80-er Jahre erstellt worden. Betriebsleiter Middendorf führt aus, dass im Hinblick darauf, dass für die späteren Genehmigungsverfahren zu den Kläranlagen, zum Kanalnetz und zum Abwasserbeseitigungskonzept nicht auf den ZAP zurückgegriffen werden musste, seither eine Fortschreibung nicht erfolgt ist.

 

Herr Varnhorn hat als Anhaltspunkt aus aktuellen Maßnahmen darauf verwiesen, dass bei einer Kanallänge von rd. 90 km an Regen- und Mischwasserkanäle von Honorarkosten im Bereich von rd. 160.000 € netto ausgegangen werden könne. Als positiv hat Herr Varnhorn die Tatsache bewertet, dass das Kanalkataster auf aktuellem Stand ist. Herr Varnhorn ist gebeten worden, ein entsprechendes Honorarangebot vorzulegen.

 

Auf der Basis des aktualisierten ZAP kann in der Folge die Starkregenbetrachtung vorgenommen werden. Die Starkregengefahrenkarten und die darauf basierende Risikoanalyse liefern die Grundlage zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes zur Vermeidung oder Minderung von Schäden infolge von Starkregenereignissen. Hieraus können sich für eine Reihe von Bereiche wie Flächen- und Bauvorsorge, Optimierung im Kanalnetz, technische Schutzeinrichtungen, Krisenmanagement, Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr Handlungsnotwendigkeiten darstellen. Insbesondere im Bereich möglicher Kanalbaumaßnahmen durch erforderliche Anpassungen der Dimensionierung kann sich ein erheblicher Investitionsbedarf ergeben.

 

Abschließend verweist Betriebsleiter Middendorf darauf, dass die Kommunen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, die Kanalisation für extreme Niederschlagsereignisse auszulegen. Eine Dimensionierung der Kanalisation für die niedrige Wahrscheinlichkeit ist ausreichend. Es obliegt den Kommunen, auf freiwilliger Basis auch weitergehende Planungen zu entwickeln und umzusetzen. Insofern muss hier nach Auffassung der Betriebsleitung eine entsprechende politische Beschlusslage herbeigeführt werden.

 

In der folgenden Beratung wird es seitens des Ausschusses für erforderlich gehalten, diese Problematik im Hinblick auf mögliche Vorsorgemaßnahmen weiter zu verfolgen und hierzu weitere Informationen einzuholen. Von Sachk. Bürger Wöstmann wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass neben der Aktualisierung des ZAP die Betrachtungen zur Geländetopografie ein erster Schritt sein sollten. Hierzu führt Betriebsleiter Middendorf an, dass aktuell seitens des Landes NRW entsprechende Topografiemodelle erarbeitet werden. Im Weiteren spricht sachk. Bürger Wöstmann die Ausweitung von Versickerungsmöglichkeiten sowie die Thematik „Schwammstadt“ an.

 

Auf die Frage von Am. Hartmann-Niemerg verweist Betriebsleiter Middendorf darauf, dass sich die Finanzierung der Honorarkosten über mehrere Jahre erstrecken wird, so dass ggf. in 2022 mit entsprechende Arbeiten begonnen werden kann. Am. Büdenbender spricht sich dafür aus, die Thematik mit Augenmaß anzugehen und in den Fraktionen zu beraten. Hierzu verweist er darauf, dass keine rechtliche Notwendigkeit besteht und dass die Verhältnisse in den Hochwassergebieten von den hiesigen abweichen. Diese Auffassung wird auch von Am. Weiß geteilt.

 

Der Vorsitzende und Bgm. Uphoff führen aus, dass auch seitens der Bevölkerung ein entsprechendes Bewusstsein vorhanden ist, so dass hier ein kommunaler Handlungsbedarf gesehen wird. Der Vorsitzende hält im weiteren eine Beratung in den Fraktionen für sinnvoll. In einer der nächsten Sitzungen kann dann eine weitere Beratung, ggf. unter Beteiligung des Ing.-Büros Frilling+Rolfs, erfolgen.