Beschluss: Kenntnis genommen

Betriebsleiter Middendorf berichtet dem Ausschuss, dass am 04.08.2021 die turnusmäßige Überwachung der Kläranlagen nach § 93 LWG NRW durch die Bezirksregierung Münster stattgefunden hat. In den Überwachungsberichten der Bezirksregierung vom 17.08.2021 wird festgehalten, dass beide Kläranlagen augenscheinlich den Anforderungen der erteilten Genehmigungen und der geltenden Einleitungserlaubnisse sowie den Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung entsprechen. Es ergaben sich keine Beanstandungen.