Sitzung: 18.11.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/568/2021
Nachfolgend
ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Die 7. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite
1728) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr Middendorf verortet
zunächst das von der Änderung betroffene Gebiet anhand des Bebauungsplanes. Im
Anschluss verliest Herr Middendorf die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen im Wortlaut. Des Weiteren wird darauf hingewiesen,
dass der Rat für die Beschlussfassung zuständig ist.
Herr Middendorf verliest
den Vorschlag der Verwaltung über den der Vorsitzende daraufhin abstimmen
lässt.