Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

Zu 1.:

„Die dargestellten Gründe für die Ablehnung der vorgeschlagenen Flächen für Füchtorf nimmt der Ausschuss, entsprechend der Anlage 2, zur Kenntnis.“

 

Zu 2.:

„Die Richtlinien über die Nutzung und Bepflanzung des Bürgerwaldes in Sassenberg werden entsprechend dem Entwurf in der Anlage 3 beschlossen und bekanntgemacht. Die Richtlinie tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.“


Herr Middendorf verließt die Sitzungsvorlage und erklärt insbesondere, dass die Suche nach einer Fläche für Füchtorf durch die Verwaltung fortgeführt werde. Es bestehe selbstverständlich auch die Möglichkeit für die Einwohner von Füchtorf eine Baumpatenschaft im Bürgerwald in Sassenberg zu übernehmen.

Herr Middendorf erläutert nunmehr die von der Verwaltung erarbeitete Fläche auf dem alten Gerco-Gelände anhand einer Plandarstellung. Zudem präsentiert er die geplante Pflanzanordnung der Bäume anhand einer Skizze sowie eine Übersicht der Kostenschätzung.

 

Anschließend fügt Am. Wöstmann an, dass eine Fläche zwischen der geplanten Wohnbebauung und der erforderlichen Lärmschutzwand im Bereich des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – Gegenstand der zukünftigen Flächenüberprüfung für Füchtorf werden könne.

 

Am. Hartmann-Niemerg erfragt, ob die in der Richtlinie genannte Aufzählung der zu pflanzenden Baumarten abschließend sei, oder, ob ggf. auch weitere Bäume, wie der „Baum des Jahres“, in Frage kommen würden. Herr Middendorf führt dazu aus, dass die Aufzählung grundsätzlich nicht abschließend sei. Allerdings wären die aufgezählten Baumarten für den geplanten Standort, im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit und die umliegende Flora, am besten geeignet. Die Anpflanzung weiterer Arten müsste im speziellen Fall auf deren Geeignetheit geprüft werden.

 

Der Vorsitzende erklärt nunmehr, dass der Vorschlag der Verwaltung „Zu 1.:“, wie nachfolgend formuliert, geändert werde, da der Ortsausschuss nicht über die Angelegenheiten im Gebiet von Sassenberg entscheiden werde.

 

Der Vorsitzende formuliert den geänderten Beschlussvorschlag und lässt daraufhin über diesen abstimmen.