Beschluss: Berichterstattung

StVR Helfers berichtet anhand des Vermerks vom 24.11.2021, der dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt ist, über die aktuelle Situation der Flüchtlinge.

 

Im Anschluss daran weist er darauf hin, dass seitens der Stadt derzeit keine Ressourcen mehr vorhanden seien, um weitere Familien unterbringen zu können. Daher richtet er den dringenden Appell an alle Eigentümer, die über freien Wohnraum verfügen, diesen für die Flüchtlinge anzubieten.

 

Weiter führt er aus, dass der Landtag NRW Anfang November das Gesetz zur Änderung des FlüAG und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen beschlossen habe. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Einführung einer differenzierten monatlichen FlüAG-Pauschale, sowie eine einmalige Pauschale für jede Person, die nach dem 31.12.2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden sei oder wird und Ausgleichszahlungen für sogenannte Bestandsgeduldete. Für die Stadt Sassenberg bedeute dies eine Zahlung in Höhe von rund 140.000,00 € in den Jahren 2021 und 2022 sowie rund 80.000,00 € für die Jahre 2023 und 2024.

 

Die für das Jahr 2017 nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgerufenen Pauschalen für die seinerzeit in Sassenberg lebenden Flüchtlinge wurden zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Münster überprüft. Hier habe sich ein Rückforderungsbetrag von rund 194.000,00 € ergeben. Diese Rückforderung resultiere im Wesentlichen aus der Abrechnung von Flüchtlingen, welche im Besitz einer Aufenthaltsgestattung waren, obwohl das Asylverfahren bereits längere Zeit rechtskräftig abgeschlossen war. Diese Informationen lagen jedoch weder dem Sozialamt der Stadt Sassenberg noch der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf vor.

 

Auf Nachfrage von Am. Heuer führt StVR Helfers aus, dass derzeit etwa 350 Flüchtlinge in Sassenberg untergebracht seien.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.