Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff berichtet, dass mit Schnellbrief vom 30.06.2021 vom Städte- und Gemeindebund die Eckpunkte des GFG 2022 vorgestellt worden seien. Besonders hervorzuheben seien eine erneute Aufstockung der Verbundmasse im Rahmen einer Kreditierung sowie die geplante Grunddatenaktualisierung. Des Weiteren gibt der Bürgermeister bekannt, dass im GFG 2022 erstmals nach der Rechtsstellung differenzierte fiktive Hebesätze vorgesehen sind. Die voraussichtlichen fiktiven Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind für kreisangehörige Städte und Gemeinden wie folgt benannt:

 

Steuerart

Fiktiver Hebesatz in Prozent

Grundsteuer A

247

Grundsteuer B

479

Gewerbesteuer

414

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.