Sitzung: 23.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff berichtet, dass mit
Schnellbrief vom 30.06.2021 vom Städte- und Gemeindebund die Eckpunkte des GFG
2022 vorgestellt worden seien. Besonders hervorzuheben seien eine erneute
Aufstockung der Verbundmasse im Rahmen einer Kreditierung sowie die geplante
Grunddatenaktualisierung. Des Weiteren gibt der Bürgermeister bekannt, dass im
GFG 2022 erstmals nach der Rechtsstellung differenzierte fiktive Hebesätze
vorgesehen sind. Die voraussichtlichen fiktiven Hebesätze für die Grundsteuer
A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind für kreisangehörige Städte und
Gemeinden wie folgt benannt:
Steuerart |
Fiktiver
Hebesatz in Prozent |
Grundsteuer A |
247 |
Grundsteuer B |
479 |
Gewerbesteuer |
414 |
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.