Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

„Die Wassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen weiterhin 1,10 €/m³. Die Kalkulation der Wassergebühren 2022 vom 18.10.2021 wird gemäß der Anlage 6 beschlossen.“    

 


Unter Hinweis auf die Kalkulation der Wassergebühren vom 18.10.2021 verweist Herr Venhaus darauf, dass sich für 2022 keine Notwendigkeit für eine Gebührenanhebung ergibt; die Wassergebühr kann weiterhin mit 1,10 €/m³ festgesetzt werden. Herr Venhaus geht hierzu auf einzelne Details der Gebührenkalkulation, wie den Wasserbezug, die vorläufigen Bezugskosten, die Abschreibungen und die Konzessionsabgabe ein.

 

Einstimmiger Beschlussvorschlag: