Beschluss: Kenntnis genommen

Am. Schuckenberg erfragt, warum die Sperrung der Vinnenberger Straße Probleme nach sich gezogen habe. Bürgermeister Uphoff berichtet, dass der Bauherr die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung nicht rechtzeitig beim Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf beantragt habe, jedoch trotzdem mit den Bauarbeiten und der damit verbundenen Sperrung der Straße begonnen habe. Das Ordnungsamt habe in Rücksprache mit dem Kreis Warendorf davon abgesehen die Baustelle stillzulegen, um keine Verlängerung der Straßensperrung durch verzögerte Bauarbeiten hervorzurufen. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Bauherrn obliege der Zuständigkeit des Kreises Warendorf.