Einstimmiger Beschluss
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 11 und 12 dargestellt beschlossen.
Die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Unter Berücksichtigung der bisherigen
Beratungen des Infrastrukturausschusses in der Sitzung am 28.09.2021 -Pkt. 8 d.
N.- verliest die Verwaltung die Vorlage vom 24.09.2021 im Wortlaut.