Einstimmiger Beschluss:
„Die Kalkulation der
Gewässerunterhaltungsgebühren gemäß § 64 LWG NRW vom 17.08.2021 wird gemäß der
Anlage 7 beschlossen. Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Stadt Sassenberg wird
gemäß der Anlage 8 beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom
19.08.2021 geht die Verwaltung auf die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren
gem. § 64 des Landeswassergesetzes NRW ein. Insbesondere wird die Ermittlung
der versiegelten und unversiegelten Flächen erläutert. Unter Berücksichtigung
der in der Vorlage und der Kalkulation erwähnten Aspekte ergeben sich für das
Jahr 2022 folgende Gebühren:
ð
versiegelte
Fläche 1,79 €/Ar (2021: 1,80
€/Ar)
ð
unversiegelte
Fläche 0,02 €/Ar (2021: 0,02
€/Ar).