Einstimmiger Beschluss:
„Die Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 vom 06.09.2021 wird gemäß der
Anlage 2 zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 33. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg
wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom
07.09.2021 spricht die Verwaltung zunächst die Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 vom 06.09.2021 an. Diese schließe
mit folgendem Gebührenbedarf ab:
Behälter |
Gebührenbedarf 2022 |
Gebühr 2021 |
80 l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
192,60 € 172,60 € |
181,80 € 161,80 € |
120 l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
289,20 € 259,20 € |
273,00 € 243,00 € |
240 l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
578,40 € 518,40 € |
546,00 € 486,00 € |
1,1 m³ Container - wöchentl. Leerung - 14-tägliche Leerung |
5.305,20 € 2.652,60 € |
5.006,40 € 2.503,20 € |
Zusätzliche Biotonne - 120 l - 240 l |
66,00 € 132,00 € |
62,40 € 124,80 € |
Abfallsäcke |
5,93 € |
5,71 € |
Auf verschiedene
Faktoren, die zur Veränderung des Gebührenbedarfs führen, geht die Verwaltung
besonders ein. Explizit wird hierbei auf die Kostensteigerungen im Rahmen der
Anhebung der Entsorgungsentgelte durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des
Kreises Warendorf (AWG) eingegangen. Die Gründe für die Erhöhung der Entgelte
durch die AWG werden weiter von der Verwaltung bekannt gegeben. Abschließend
wird festgehalten, dass eine Gebührenerhöhung nicht zu vermeiden sei.