Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 9 dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet Feldmark´ – Detailplan 1 – Campingplatz
Schulze Westhoff wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung informiert anhand der
Vorlage vom 30.08.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Vorlage wird im Wortlaut verlesen.