Sitzung: 23.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/540/2021
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2022 vom 01.09.2021 wird gemäß der
Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 13. Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Sassenberg wird gemäß der Anlage 6 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Die Verwaltung geht
zunächst auf die vorliegende Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2022 vom 09.09.2021 ein, die mit folgendem erhöhten Gebührenbedarf
abschließe:
Reinigungsklasse |
Kalkulation 2022 |
Gebühren 2021 |
Reinigungsklasse
S 2: Straßen,
die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen |
1,59 €/m |
1,51 €/m |
Reinigungsklasse
S 3: Straßen,
die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen |
1,27 €/m |
1,21 €/m |
Reinigungsklasse
S 4: Straßen,
die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen |
0,96 €/m |
0,91 €/m |
Reinigungsklasse
S 5: Straßen,
die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen –
14-tägige Reinigung |
0,48 €/m |
0,46 €/m |
Zur Begründung für den
gestiegenen Gebührenbedarf weist die Verwaltung auf einzelne besondere Aspekte gemäß
Vorlage vom 07.09.2021 hin.