Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 vom 06.09.2021 wird gemäß der Anlage 2 zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 33. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Anhand der Vorlage vom 07.09.2021 spricht die Verwaltung zunächst die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 vom 06.09.2021 an. Diese schließe mit folgendem Gebührenbedarf ab:

 

Behälter

Gebührenbedarf 2022

Gebühr 2021

80 l Restabfalltonne

- mit Biotonne

- ohne Biotonne

192,60 €

172,60 €

181,80 €

161,80 €

120 l Restabfalltonne

- mit Biotonne

- ohne Biotonne

289,20 €

259,20 €

273,00 €

243,00 €

240 l Restabfalltonne

- mit Biotonne

- ohne Biotonne

578,40 €

518,40 €

546,00 €

486,00 €

1,1 m³ Container

- wöchentl. Leerung

- 14-tägliche Leerung

5.305,20 €

2.652,60 €

5.006,40 €

2.503,20 €

Zusätzliche Biotonne

- 120 l

- 240 l

66,00 €

132,00 €

62,40 €

124,80 €

Abfallsäcke

5,93 €

5,71 €

 

Auf verschiedene Faktoren, die zur Veränderung des Gebührenbedarfs führen, geht die Verwaltung besonders ein. Explizit wird hierbei auf die Kostensteigerungen im Rahmen der Anhebung der Entsorgungsentgelte durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf (AWG) eingegangen. Die Gründe für die Erhöhung der Entgelte durch die AWG werden weiter von der Verwaltung bekannt gegeben. Abschließend wird festgehalten, dass eine Gebührenerhöhung nicht zu vermeiden sei.