Sitzung: 23.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/541/2021
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 vom 06.09.2021 wird gemäß der
Anlage 2 zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 33. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg
wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom 07.09.2021 spricht
die Verwaltung zunächst die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das
Jahr 2022 vom 06.09.2021 an. Diese schließe mit folgendem Gebührenbedarf ab:
Behälter |
Gebührenbedarf 2022 |
Gebühr 2021 |
80
l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
192,60 € 172,60 € |
181,80 € 161,80 € |
120
l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
289,20 € 259,20 € |
273,00 € 243,00 € |
240
l Restabfalltonne - mit Biotonne - ohne Biotonne |
578,40 € 518,40 € |
546,00 € 486,00 € |
1,1
m³ Container - wöchentl. Leerung - 14-tägliche Leerung |
5.305,20 € 2.652,60 € |
5.006,40 € 2.503,20 € |
Zusätzliche
Biotonne - 120 l - 240 l |
66,00 € 132,00 € |
62,40 € 124,80 € |
Abfallsäcke |
5,93 € |
5,71 € |
Auf verschiedene Faktoren, die zur
Veränderung des Gebührenbedarfs führen, geht die Verwaltung besonders ein. Explizit
wird hierbei auf die Kostensteigerungen im Rahmen der Anhebung der
Entsorgungsentgelte durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises
Warendorf (AWG) eingegangen. Die Gründe für die Erhöhung der Entgelte durch die
AWG werden weiter von der Verwaltung bekannt gegeben. Abschließend wird
festgehalten, dass eine Gebührenerhöhung nicht zu vermeiden sei.