Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren gemäß § 64 LWG NRW vom 17.08.2021 wird gemäß der Anlage 7 beschlossen. Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 8 beschlossen.“


Anhand der Vorlage vom 19.08.2021 geht die Verwaltung auf die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren gem. § 64 des Landeswassergesetzes NRW ein. Insbesondere wird die Ermittlung der versiegelten und unversiegelten Flächen erläutert. Unter Berücksichtigung der in der Vorlage und der Kalkulation erwähnten Aspekte ergeben sich für das Jahr 2022 folgende Gebühren:

 

ð  versiegelte Fläche 1,79 €/Ar (2021: 1,80 €/Ar)

ð  unversiegelte Fläche          0,02 €/Ar (2021: 0,02 €/Ar).