Sitzung: 23.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/528/2021
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren
gemäß § 64 LWG NRW vom 17.08.2021 wird gemäß der Anlage 7 beschlossen. Die
Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Stadt Sassenberg wird gemäß der
Anlage 8 beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom 19.08.2021
geht die Verwaltung auf die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren gem.
§ 64 des Landeswassergesetzes NRW ein. Insbesondere wird die Ermittlung der
versiegelten und unversiegelten Flächen erläutert. Unter Berücksichtigung der
in der Vorlage und der Kalkulation erwähnten Aspekte ergeben sich für das Jahr
2022 folgende Gebühren:
ð
versiegelte Fläche 1,79 €/Ar
(2021: 1,80 €/Ar)
ð
unversiegelte Fläche 0,02
€/Ar (2021: 0,02 €/Ar).