Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschluss:
„1. Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 15 ,Wasserstraße / Schürenstraße´ wird
im Rahmen einer 4. Änderung für das Grundstück Wasserstraße 5 für die
nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:
-
Anpassung
des Baufensters
-
Festsetzung
der Geschossigkeit auf II
-
Festsetzung
der Dachform auf Zeltdach für das Gebäude an der Wasserstraße
-
Festsetzung
der Dachform auf Satteldach für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf
-
Festsetzung
der Dachneigung auf 20° für das Gebäude an der Wasserstraße
-
Festsetzung
der Dachneigung auf 40° für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf
-
Festsetzung
der First- und Traufhöhen auf 11,55 / 8,70 m für das Gebäude an der
Wasserstraße
-
Festsetzung
der First- und Traufhöhen auf 9,85 / 3,35 m für das Gebäude im weiteren
Grundstücksverlauf
-
Festsetzung
der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4
-
Festsetzung
der Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,2
Weiter wird
die Verwaltung beauftragt, zu den unter 1. genannten Ausführungen einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
,Wasserstraße / Schürenstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung
des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der
Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung eines späteren
Bebauungsplanverfahrens, für den inneren, derzeit unbebauten Quartiersbereich
zwischen Schürenstraße, Wasserstraße und Wickenkamp, einschließlich des
südlichen Teiles des Grundstückes Wasserstraße 5 eine Neuordnung vorzubereiten.
Hierzu wird das Planungsbüro WoltersPartner beauftragt, einen Planungs-,
Bebauungs- und Erschließungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser wird zu gegebener
Zeit im Infrastrukturausschuss vorgestellt.“
Herr Middendorf verliest
die Sitzungsvorlage und berichtet, dass nach der ersten Beratung in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses vom 25.03.2021 weitere Abstimmungsgespräche mit
den Grundstückseigentümern und den Anliegern stattgefunden haben. Als zielführend
erachtet werde schlussendlich ein zweigeteiltes Bebauungsplanverfahren.
Herr Middendorf verliest
den Vorschlag der Verwaltung und Vorsitzender Berheide lässt über diesen
abstimmen.