Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschluss:

 

„1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 15 ,Wasserstraße / Schürenstraße´ wird im Rahmen einer 4. Änderung für das Grundstück Wasserstraße 5 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:

 

-       Anpassung des Baufensters

-       Festsetzung der Geschossigkeit auf II

-       Festsetzung der Dachform auf Zeltdach für das Gebäude an der Wasserstraße

-       Festsetzung der Dachform auf Satteldach für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf

-       Festsetzung der Dachneigung auf 20° für das Gebäude an der Wasserstraße

-       Festsetzung der Dachneigung auf 40° für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf

-       Festsetzung der First- und Traufhöhen auf 11,55 / 8,70 m für das Gebäude an der Wasserstraße

-       Festsetzung der First- und Traufhöhen auf 9,85 / 3,35 m für das Gebäude im weiteren Grundstücksverlauf

-       Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4

-       Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,2

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zu den unter 1. genannten Ausführungen einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße / Schürenstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung eines späteren Bebauungsplanverfahrens, für den inneren, derzeit unbebauten Quartiersbereich zwischen Schürenstraße, Wasserstraße und Wickenkamp, einschließlich des südlichen Teiles des Grundstückes Wasserstraße 5 eine Neuordnung vorzubereiten. Hierzu wird das Planungsbüro WoltersPartner beauftragt, einen Planungs-, Bebauungs- und Erschließungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser wird zu gegebener Zeit im Infrastrukturausschuss vorgestellt.“


Herr Middendorf verliest die Sitzungsvorlage und berichtet, dass nach der ersten Beratung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 25.03.2021 weitere Abstimmungsgespräche mit den Grundstückseigentümern und den Anliegern stattgefunden haben. Als zielführend erachtet werde schlussendlich ein zweigeteiltes Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Middendorf verliest den Vorschlag der Verwaltung und Vorsitzender Berheide lässt über diesen abstimmen.