Sitzung: 16.09.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/533/2021
Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Die 6. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet Feldmark´ – Detailplan 1 – Campingplatz
Schulze Westhoff wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr Middendorf verliest
die Vorlage und verweist dabei auf die Zuständigkeit des Rates über die
Beschlussfassung. Des Weiteren werden die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen durch Herrn Middendorf
im Wortlaut verlesen.
Herr Middendorf verliest
den Vorschlag der Verwaltung. Vorsitzender Berheide lässt daraufhin über diesen
abstimmen.