Beschluss: Kenntnis genommen

Von Betriebsleiter Middendorf wird berichtet, dass ab Ende 2020 der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogramms zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eingesehen werden konnte. Die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 22.06.2021 ist vorgesehen.

 

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat u. a. das Ziel, bis zum Jahr 2027 bei natürlichen Gewässern einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Grundsätzlich hätte dieses Ziel bereits in 2015 erreicht werden müssen; die Richtlinie hat jedoch die Möglichkeit von zwei jeweils 6-jährigen Verlängerungen eingeräumt.

 

Hinsichtlich der Trägerschaft für die aufgelisteten Maßnahmen bleibt festzuhalten, dass lediglich für die Regenwassereinleitungen in den Westvenngraben im Bereich Hoher Kamp / Düpe die Maßnahme „Neubau/Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser, Trennsystem“ mit der Beschreibung „Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen an RW-Behandlungsanlagen“ die Stadt Sassenberg betroffen ist und eine Umsetzung bis 2027 festgelegt wird.

 

Für den Bereich dieser Einleitungen liegt die bis zum 31.10.2027 befristete Erlaubnis des Kreises Warendorf vor. Im Hinblick hierauf wird ein aktueller Handlungsbedarf auch seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorf nicht gesehen.   

 

Im Weiteren führt Betriebsleiter Middendorf aus, dass weder für die Kläranlage Sassenberg noch für die Kläranlage Füchtorf Erweiterungs- oder Optimierungsmaßnahmen, insbesondere der Ausbau einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen, vorgesehen ist.

 

Auf die Abgabe einer Stellungnahme ist verzichtet worden.