Sitzung: 29.06.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Kenntnis genommen
Von Betriebsleiter Middendorf wird berichtet, dass ab Ende 2020 der
Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogramms zur Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie eingesehen werden konnte. Die Möglichkeit einer
Stellungnahme bis zum 22.06.2021 ist vorgesehen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat u. a. das Ziel, bis zum Jahr 2027 bei
natürlichen Gewässern einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu
erreichen. Grundsätzlich hätte dieses Ziel bereits in 2015 erreicht werden müssen;
die Richtlinie hat jedoch die Möglichkeit von zwei jeweils 6-jährigen
Verlängerungen eingeräumt.
Hinsichtlich der Trägerschaft für die aufgelisteten Maßnahmen bleibt
festzuhalten, dass lediglich für die Regenwassereinleitungen in den
Westvenngraben im Bereich Hoher Kamp / Düpe die Maßnahme „Neubau/Anpassung von
Anlagen zur Ableitung, Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser,
Trennsystem“ mit der Beschreibung „Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher
Belastungen an RW-Behandlungsanlagen“ die Stadt Sassenberg betroffen ist und
eine Umsetzung bis 2027 festgelegt wird.
Für den Bereich dieser Einleitungen liegt die bis zum 31.10.2027
befristete Erlaubnis des Kreises Warendorf vor. Im Hinblick hierauf wird ein
aktueller Handlungsbedarf auch seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises
Warendorf nicht gesehen.
Im Weiteren führt Betriebsleiter Middendorf aus, dass weder für die
Kläranlage Sassenberg noch für die Kläranlage Füchtorf Erweiterungs- oder
Optimierungsmaßnahmen, insbesondere der Ausbau einer 4. Reinigungsstufe zur
Elimination von Spurenstoffen, vorgesehen ist.
Auf die Abgabe einer Stellungnahme ist verzichtet worden.