Sitzung: 01.07.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10
Vorlage: 60/520/2021
Es
ergeht sodann mit 13 Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen folgender geänderter
Beschluss:
„Die textlichen Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden für den
Bebauungsplan SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ mit folgendem
Wortlaut beschlossen: ,Die Vorgartenbereiche, als Vorgarten gilt der Bereich
zwischen der erschließungsseitigen Straßenbegrenzungslinie und der
Gebäudeflucht sowie der gedachten Verlängerung der Gebäudeflucht parallel zur
Straßenbegrenzungslinie, der mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzten
allgemeinen Wohngebiete sind von Versiegelung freizuhalten und als
Vegetationsfläche (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze)
anzulegen. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige
Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind unzulässig. Das Pflanzgebot gilt
nicht für befestigte und versiegelte Flächen wie z.B. Zuwegungen, Hauseingänge,
Stellplätze und Müllabstellplätze. Diese sind innerhalb der Vorgärten je
Grundstück bis zu maximal 50 % zulässig.“
Die Verwaltung verweist auf die zuvor geführten
Beratungen und verliest sodann die Sitzungsvorlage vom 18.06.2021 im Wortlaut.
Wie auch bei der Beratung zu der 4. Änderung des
Bebauungsplans SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ -Pkt. 13.2 dieser
Niederschrift- soll im Zuge der Festsetzung zur klimafreundlichen Anlegung der
Vorgärten der Verwaltungsvorschlag geändert werden.