Sitzung: 01.07.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10
Vorlage: 60/519/2021
Nach kurzer Diskussion ergeht mit 13
Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen folgender geänderter Beschluss:
„Die textlichen Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden für den
Bebauungsplan SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ mit folgendem
Wortlaut beschlossen: ,Die Vorgartenbereiche, als Vorgarten gilt der Bereich
zwischen der erschließungsseitigen Straßenbegrenzungslinie und der
Gebäudeflucht sowie der gedachten Verlängerung der Gebäudeflucht parallel zur
Straßenbegrenzungslinie, der mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzten
allgemeinen Wohngebiete sind von Versiegelung freizuhalten und als
Vegetationsfläche (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze)
anzulegen. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige
Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind unzulässig. Das Pflanzgebot gilt
nicht für befestigte und versiegelte Flächen wie z.B. Zuwegungen, Hauseingänge,
Stellplätze und Müllabstellplätze. Diese sind innerhalb der Vorgärten je
Grundstück bis zu maximal 50 % zulässig.“
Unter Bezugnahme auf die zuvor geführten Beratungen
verliest die Verwaltung die Vorlage vom 18.06.2021 im Wortlaut.