Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10

Nach kurzer Diskussion ergeht mit 13 Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen folgender geänderter Beschluss:

 

Die textlichen Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden für den Bebauungsplan SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ mit folgendem Wortlaut beschlossen: ,Die Vorgartenbereiche, als Vorgarten gilt der Bereich zwischen der erschließungsseitigen Straßenbegrenzungslinie und der Gebäudeflucht sowie der gedachten Verlängerung der Gebäudeflucht parallel zur Straßenbegrenzungslinie, der mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzten allgemeinen Wohngebiete sind von Versiegelung freizuhalten und als Vegetationsfläche (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind unzulässig. Das Pflanzgebot gilt nicht für befestigte und versiegelte Flächen wie z.B. Zuwegungen, Hauseingänge, Stellplätze und Müllabstellplätze. Diese sind innerhalb der Vorgärten je Grundstück bis zu maximal 50 % zulässig.“


Unter Bezugnahme auf die zuvor geführten Beratungen verliest die Verwaltung die Vorlage vom 18.06.2021 im Wortlaut.