Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 7

Es ergeht mit 16 Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen folgender neugefasster Beschluss:

 

„Auf Grundlage des § 48 II BauO NRW wird für das Plangebiet des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung die notwendige Anzahl an Stellplätzen wie folgt festgelegt:

1.    Ein- und Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohneinheiten benötigen 1,25 Stellplätze je Wohneinheit.

2.    Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten benötigen für jede Wohneinheit 1,5 Stellplätze. Die bauliche Ausführung dieser Stellplätze hat mit Ökopflaster oder anderen geeigneten wasserdurchlässigen Materialien zu erfolgen.

Nachkommastellen werden jeweils aufgerundet.“


Die Verwaltung verliest die Sitzungsvorlage vom 21.06.2021 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ -Festsetzung der Anzahl notwendiger Stellplätze je Wohneinheit-.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 I BauGB erging der Hinweis eines Privateinwenders, dass aufgrund der im Plangebiet u. a. angedachten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern eine Verschärfung der Stellplatzsituation zu befürchten sei.

 

Im Laufe der Diskussion beantragt Rm. Holz, P. den Beschlussvorschlag neuzufassen.

 

Der Bürgermeister lässt sodann über den in der Diskussion als „Alternativvorschlag 3“ entwickelten Beschlussvorschlag abstimmen.