Sitzung: 01.07.2021 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 7
Vorlage: 60/518/2021
Es ergeht mit 16 Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen
folgender neugefasster Beschluss:
„Auf Grundlage des § 48 II BauO NRW wird für
das Plangebiet des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ – 4. Änderung die notwendige Anzahl an Stellplätzen wie
folgt festgelegt:
1.
Ein- und Mehrfamilienhäuser bis 3
Wohneinheiten benötigen 1,25 Stellplätze je Wohneinheit.
2.
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3
Wohneinheiten benötigen für jede Wohneinheit 1,5 Stellplätze. Die bauliche
Ausführung dieser Stellplätze hat mit Ökopflaster oder anderen geeigneten
wasserdurchlässigen Materialien zu erfolgen.
Nachkommastellen werden jeweils aufgerundet.“
Die Verwaltung verliest die Sitzungsvorlage vom
21.06.2021 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ -Festsetzung der Anzahl notwendiger Stellplätze je
Wohneinheit-.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 I
BauGB erging der Hinweis eines Privateinwenders, dass aufgrund der im
Plangebiet u. a. angedachten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern eine Verschärfung
der Stellplatzsituation zu befürchten sei.
Im Laufe der Diskussion beantragt Rm. Holz, P. den
Beschlussvorschlag neuzufassen.
Der Bürgermeister lässt sodann über den in der
Diskussion als „Alternativvorschlag 3“ entwickelten Beschlussvorschlag
abstimmen.