Einstimmiger Beschluss:
„Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß
§ 116a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
für die Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen. Auf die
Erstellung bzw. Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Sassenberg
für das Haushaltsjahr 2020 wird verzichtet.“
Die Verwaltung erläutert
anhand der ausführlichen Vorlage vom 22.06.2021 den vorgesehenen Verzicht auf
die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 ein. Hierbei
werden besonders die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen und die hier
relevanten Aspekte erläutert. Da das Vorliegen der Voraussetzungen nachgewiesen
sei, sollte von der Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW für die Stadt Sassenberg für
das Haushaltsjahr 2020 Gebrauch gemacht werden.