Beschluss: Kenntnis genommen

Am Hartmann-Niemerg weist auf die derzeit modernen, hohen Stein- und Kunststoffzäune zur Einfriedung von Grundstücken hin und erfragt ob hierzu Änderungen in Bebauungsplänen erfolgen, bzw. direkt Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen erfolgen können, um solche Anlagen zukünftig zu verhindern. Bürgermeister Uphoff verweist hier auf die gültige Beschlusslage „Verbot von Steingärten“, Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 03.02.2020, dass in neuen Bebauungsplänen grundsätzlich geregelt werden kann, die Gestaltung von Vorgärten und die hiermit einhergehende Festsetzung von Pflanzgeboten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch auch unter dem Aspekt der Verhinderung von wasserundurchlässigen Sperrschichten zu reglementieren. Bei Neuaufstellung eines Bebauungsplanes seien weitergehende Festsetzungen, z.B. auch zur Reglementierung von Einfriedungen denkbar. Die Zuständigkeit läge hierbei beim Rat der Stadt Sassenberg.