Sitzung: 31.05.2021 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Am Hartmann-Niemerg weist auf die derzeit modernen, hohen Stein-
und Kunststoffzäune zur Einfriedung von Grundstücken hin und erfragt ob hierzu
Änderungen in Bebauungsplänen erfolgen, bzw. direkt Festsetzungen in neuen
Bebauungsplänen erfolgen können, um solche Anlagen zukünftig zu verhindern.
Bürgermeister Uphoff verweist hier auf die gültige Beschlusslage „Verbot von
Steingärten“, Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 03.02.2020, dass
in neuen Bebauungsplänen grundsätzlich geregelt werden kann, die Gestaltung von
Vorgärten und die hiermit einhergehende Festsetzung von Pflanzgeboten gem. § 9
Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch auch unter dem Aspekt der Verhinderung von
wasserundurchlässigen Sperrschichten zu reglementieren. Bei Neuaufstellung
eines Bebauungsplanes seien weitergehende Festsetzungen, z.B. auch zur
Reglementierung von Einfriedungen denkbar. Die Zuständigkeit läge hierbei beim
Rat der Stadt Sassenberg.