Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg (Berichtsjahr 2021 / erstes Planungsjahr 2022) wird zugestimmt.“


Nach § 47 des Landeswassergesetzes NRW haben die Gemeinden Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) aufzustellen. Hiermit wird die Aufgabe der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen, konkretisiert.

 

Von Herrn Varnhorn werden im Rahmen der als Anlage 3 beigefügten Präsentation die Inhalte der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg erläutert. Er geht hierbei insbesondere auf den Umsetzungsstand der 6. Fortschreibung, das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, die Zustandserfassung des Kanalisationsnetzes sowie die für den Zeitraum 2022 bis 2027 vorgeschlagenen Maßnahmen am Kanalnetz sowie auf den Kläranlagen einschließlich einer Kostenschätzung ein.

 

Hinsichtlich der Niederschlagwasserbeseitigung verweist Herr Varnhorn darauf, dass weitestgehend die Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers angestrebt wird. Für die Einleitung in Gewässer gilt eine Regenrückhaltung sowie ggf. eine Regenklärung. In kritischen Bereichen, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet sind, gilt es die bestehenden Entwässerungssysteme zu überprüfen. Ergänzend verweist Herr Varnhorn darauf, dass für zukünftige Netzerweiterungen generell die Trennung in Schmutz- und Regenwasser erfolgt.