Sitzung: 29.06.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/514/2021
Nach kurzer Beratung ergeht
folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Der 7. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg (Berichtsjahr 2021 / erstes
Planungsjahr 2022) wird zugestimmt.“
Nach § 47 des
Landeswassergesetzes NRW haben die Gemeinden Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK)
aufzustellen. Hiermit wird die Aufgabe der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen
in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den
allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen, konkretisiert.
Von Herrn Varnhorn werden
im Rahmen der als Anlage 3 beigefügten Präsentation die Inhalte der 7.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg
erläutert. Er geht hierbei insbesondere auf den Umsetzungsstand der 6.
Fortschreibung, das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, die
Zustandserfassung des Kanalisationsnetzes sowie die für den Zeitraum 2022 bis
2027 vorgeschlagenen Maßnahmen am Kanalnetz sowie auf den Kläranlagen
einschließlich einer Kostenschätzung ein.
Hinsichtlich der
Niederschlagwasserbeseitigung verweist Herr Varnhorn darauf, dass weitestgehend
die Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers angestrebt wird. Für die
Einleitung in Gewässer gilt eine Regenrückhaltung sowie ggf. eine Regenklärung.
In kritischen Bereichen, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet
sind, gilt es die bestehenden Entwässerungssysteme zu überprüfen. Ergänzend
verweist Herr Varnhorn darauf, dass für zukünftige Netzerweiterungen generell
die Trennung in Schmutz- und Regenwasser erfolgt.