Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachfolgend ergeht einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.“


Herr König verliest die Vorlage im Wortlaut. Aus dem Ausschuss ergeben dich hierzu keine Rückfragen.

 

Vorsitzender Berheide lässt daraufhin über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.