Nachfolgend ergeht
einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB
durchzuführen.“
Herr König verliest die Vorlage im Wortlaut. Aus dem Ausschuss
ergeben dich hierzu keine Rückfragen.
Vorsitzender
Berheide lässt daraufhin über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.