Einstimmiger Beschluss.
„Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich
der Christian-Rath-Straße´ 4. Änderung wird zur planungsrechtlichen Absicherung
der Straßenparzellen und zur geordneten Abgrenzung zum Bebauungsplan SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´
um die geplanten Straßenparzellen Flur 16, Flurstücke 236 und 326, sowie um die
bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke 247 und 248 angepasst.
Über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB eingegangenen Anregungen,
Hinweise und Bedenken wird wie in den Anlagen 6 und 7 dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 04.03.2021 wonach die Verwaltung beauftragt
ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §§ 3 II + 4 II BauGB
durchzuführen.“
Die Verwaltung berichtet über die während
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 4.
Änderung des Bebauungsplans SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ und
verliest die Vorlage vom 14.04.2021 im Wortlaut.
Etwaige Rückfragen werden durch die
Verwaltung beantwortet.