Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss.

 

„Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SBG Nr. 21 ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ 4. Änderung wird zur planungsrechtlichen Absicherung der Straßenparzellen und zur geordneten Abgrenzung zum Bebauungsplan SBG Nr. 6 ,Wasserstraße´ um die geplanten Straßenparzellen Flur 16, Flurstücke 236 und 326, sowie um die bereits bebauten Grundstücke Flur 16, Flurstücke 247 und 248 angepasst.

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. §§ 3 I + 4 I BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in den Anlagen 6 und 7 dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 04.03.2021 wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §§ 3 II + 4 II BauGB durchzuführen.“


Die Verwaltung berichtet über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplans SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ und verliest die Vorlage vom 14.04.2021 im Wortlaut.

 

Etwaige Rückfragen werden durch die Verwaltung beantwortet.