Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Die 2. Erweiterung des
Bebauungsplanes ,Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße´ wird gem. §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1
und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite
3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1
Seite 1728) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung geht kurz auf die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 29.04.2021 -Pkt. 4.2
d. N.- ein. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird entsprechend
bekanntgegeben.