Beschluss: Anfragen liegen vor

Ein Zuhörer stellt die Frage, ob die vorgeschlagene Veränderung der Festsetzung der Dachneigung bei dem Bebauungsplan SBG Nr. 21 „Südlich der Christian-Rath-Straße“ auch für den Bebauungsplan SBG Nr. 34 „Nördlich des Steinbrink“ vorgesehen sei. Die Verwaltung bejaht die Frage des Zuhörers.