Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 5 dargestellt beschlossen.
Die 8. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung geht zunächst auf die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 29.04.2021 -Pkt. 4 d.
N.- ein und verliest sodann den Beschlussvorschlag des Ausschusses.