Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
„Der Bebauungsplan SBG Nr. 7.1 ,Erholungsgebiet
Feldmark´ - Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung wird
im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB auf der Grundlage
der seitens des Büros Drees und Huesmann, Bielefeld, nochmals überarbeiteten
Planung geändert.
Der Begründungsentwurf aus März 2021 sowie der
Bebauungsplanentwurf vom 16.03.2021 sind Bestandteil des Beschlusses und in der
Anlage 4 beigefügt.
Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, da mit den Änderungsinhalten die
Grundzüge des Bauleitplanes nicht berührt werden. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gem. § 3 I BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 I BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB
durchzuführen.“
Herr
Middendorf begrüßt Herrn Huesmann und berichtet einleitend anhand der
Sitzungsvorlage. Herr Husmann führt daraufhin detailliert aus, welche
Änderungen nunmehr vorgenommen wurden. Er berichtet, dass im vorliegenden
Planentwurf insgesamt 28 Änderungen erfolgt seien, welche alle auf sachlichen
und materiellen Änderungsnotwendigkeiten fußen. Das Änderungsverfahren könne
jedoch dennoch in Form eines vereinfachten Verfahrens erfolgen. Am Lentz
bedankt sich für die Ausführungen. Dieser erfragt, ob alle weiteren
Ferienhäuser, welche über die dargestellten 10 westlich, sowie 8 östlich
geplanten Häuser hinausgehen später ausschließlich per politischem Beschluss
realisierbar wären. Bürgermeister Uphoff bestätigt diese Äußerung. Herr
Huesmann ergänzt, dass dies so zutreffe. Weitere Ferienhäuser die über den
dargestellten Planungsstand hinausgehen seien später nur durch eine Änderung
des Bebauungsplanes umsetzbar. Die Am Peitz, Holz und Philipper teilen mit,
dass sie dem Vorhaben, so wie nunmehr dargestellt, zustimmen können. Weiter
Rückfragen ergeben sich nicht. Herr König verliest nunmehr den
Verwaltungsvorschlag über den Vorsitzender Berheide daraufhin abstimmen lässt.