Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.

 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Herr König verliest die Vorlage und die eingegangenen Stellungnahmen. Es ergeben sich aus dem Ausschuss keine Rückfragen.

 

Vorsitzender Berheide lässt daraufhin über den Beschlussvorschlag abstimmen.