Sitzung: 29.04.2021 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/491/2021
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.
Die 8. Änderung des
Bebauungsplanes SBG Nr. 4 ,Vennstraße´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr König verliest die Vorlage und die eingegangenen
Stellungnahmen. Es ergeben sich aus dem Ausschuss keine Rückfragen.
Vorsitzender Berheide lässt daraufhin über den Beschlussvorschlag
abstimmen.