Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SBG Nr. 3 ,Schürenstraße´ wird im Rahmen einer 5. Änderung für das Grundstück Schürenstraße 7-9 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13a BauGB geändert:

 

Anpassung des Bebauungsplanes für das Grundstück Schürenstraße 7-9, Flur 19, Flurstück 188, von ,Allgemeines Wohnen – WA´ zu ,Mischgebiet – MI´

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr.3 ,Schürenstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.“


Herr König berichtet über das Vorhaben der Antragstellerin und verliest die Vorlage im Wortlaut. Am Peitz erfragt ob es sich bei dem Dreihüm um einen verkehrsberuhigten Bereich handele. Dies kann Herr König bestätigen. Am Peitz bittet daraufhin, die in den Planzeichnungen dargestellten Hecken oder Zäune als Festsetzungen in den geänderten Bebauungsplan aufzunehmen, um die Zufahrt in den verkehrsberuhigten Bereich so steuern zu können.

 

Vorsitzender Berheide lässt daraufhin über den Tagesordnungspunkt abstimmen.