Sitzung: 22.04.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 20/568/2021
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Für Investitionen für Ausbau und Weiterqualifizierung
von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler der
Grundschulen gemäß Beschluss des Rates vom 25.02.2021 -Pkt. 11 d. N.- werden im
Produkt 03.01.01 - Grundschulen - zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans - Auszahlungen
für Baumaßnahmen - sowie zu Ziffer 26 des Teilfinanzplans - Auszahlungen für
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - über- bzw. außerplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 185.000,00 € genehmigt.
Deckung: Mehreinzahlungen aus Fördermitteln für die
betreffenden Maßnahmen im Produkt 03.01.01 - Grundschulen - zu Ziffer 18 des
Teilfinanzplans - Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen - in Höhe von
156.600,00 € sowie Minderauszahlungen für die Neugestaltung des
Stadtparks/Drostengartens im Produkt 01.10.03 - Baumaßnahmen - zu Ziffer 25 des
Teilfinanzplans - Auszahlungen für Baumaßnahmen - in Höhe von 28.400,00 Euro.
Falls und soweit die Ausführung der betreffenden
Maßnahmen im Produkt 01.01.03 - Baumaßnahmen - erfolgt, sind die überplanmäßigen
Auszahlungen entsprechend genehmigt.“
Die Verwaltung erläutert anhand der
Vorlage vom 15.04.2021 die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen im Produkt 03.01.01 – Grundschulen – für den Ausbau und
Weiterqualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schülerinnen und
Schüler der Grundschulen -.
In der Sitzung des Rates der Stadt
Sassenberg am 25.02.2021 -Pkt. 11 d. N.- wurde seinerzeit über das
Förderprogramm über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder berichtet und
beschlossen. Die überplanmäßigen Auszahlungen sollen durch das Produkt 03.01.01
– Grundschulen – zu Ziffer 18 des Teilfinanzplans – Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen – in Höhe von 156.000,00 € sowie durch das Produkt
01.10.03 – Baumaßnahmen – zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans – Auszahlungen für
Baumaßnahmen – in Höhe von 25.400,00 € gedeckt werden.