Eine weitere Anfrage in Anlehnung an TOP 4 richtet sich an bestehende Möglichkeiten zum Linksabbiegen auf der B 475. Konkret lautet die Frage, weshalb man in Höhe Hof Erdmann nicht links abbiegen dürfe, im weiteren Straßenverlauf dies jedoch möglich sei. Herr Uphoff teilt mit, dass das Abbiegen in Hofeinfahrten anders zu bewerten sei, als die Situation in Höhe Hof Erdmann, wo faktisch eine Wohngebietserschließung vorliege.