Es ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Gem. Ziffer 2.2.3 des
Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 werden die in der Sitzung des
Unterausschusses für städtische Gebäude und Anlagen beratenen Maßnahmen wie in
der Anlage 2 aufgeführt in der Durchführung beschlossen und der Bürgermeister
beauftragt, die für 2021 vorgesehenen Maßnahmen auszuführen und die für 2022
vorgesehenen Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 zu
berücksichtigen.“
Herr Krieft verliest die Sitzungsvorlage und fragt den Ausschuss
ob dieser Erläuterungen zu einzelnen Teilpositionen wünsche.
Der Ausschuss bringt keine Erläuterungswünsche vor, woraufhin
Vorsitzender Berheide über den TOP 9 abstimmen lässt.