Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Wasserstraße´ wird im Rahmen einer 7. Änderung für das Grundstück Schürenstraße 47 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13 BauGB geändert:

 

Anpassung des Baufensters zu einem Gesamtbaufenster wie in der Anlage 1 dargestellt.

Beibehaltung der Zweigeschossigkeit zwecks Umsetzung von zwei Vollgeschossen und eines Staffelgeschosses.

Es wird eine Firsthöhe von max. 11,50 m, sowie eine Traufhöhe von 9,40 m beantragt Die Dachneigung sollte auf 20° – 40° Grad gegenüber der Festsetzung 30° – 40° Grad festgesetzt werden.

Als Dachform wird ein Walmdach beantragt.

Die Grundflächenzahl (GRZ) soll mit 0,5 + 50% festgesetzt werden

Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit dem Wert 1,2 beantragt.

Für die Stellplatzanlage werden 1,25 Stellplätze je Wohneinheit und deren Anordnung auch im nicht überbaubaren Bereich beantragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.“


Herr König berichtet vom geplanten Bauvorhaben des Grundstückseigentümers der Adresse Schürenstraße 47 und erläutert anhand einer Planskizze kurz die geplante Gebäudeanordnung. Ergänzend verliest er hierzu die Vorlage im Wortlaut.

 

Aus dem Ausschuss ergeben sich zu diesem TOP keine weiteren Rückfragen.

 

Vorsitzender Berheide lässt hierraufhin über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.