Bei 14 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan ,Wasserstraße´ wird im Rahmen einer 7. Änderung für das
Grundstück Schürenstraße 47 für die nachfolgend aufgeführten Punkte gem. § 13
BauGB geändert:
Anpassung des
Baufensters zu einem Gesamtbaufenster wie in der Anlage 1 dargestellt.
Beibehaltung der
Zweigeschossigkeit zwecks Umsetzung von zwei Vollgeschossen und eines
Staffelgeschosses.
Es wird eine Firsthöhe
von max. 11,50 m, sowie eine Traufhöhe von 9,40 m beantragt Die Dachneigung
sollte auf 20° – 40° Grad gegenüber der Festsetzung 30° – 40° Grad festgesetzt
werden.
Als Dachform wird ein
Walmdach beantragt.
Die Grundflächenzahl
(GRZ) soll mit 0,5 + 50% festgesetzt werden
Die Geschossflächenzahl
(GFZ) wird mit dem Wert 1,2 beantragt.
Für die
Stellplatzanlage werden 1,25 Stellplätze je Wohneinheit und deren Anordnung
auch im nicht überbaubaren Bereich beantragt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 7. Änderung des
Bebauungsplanes ,Wasserstraße´ zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen der Beschleunigung des
Planverfahrens verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zur Absicherung der
Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zu schließen.“
Herr König berichtet vom geplanten Bauvorhaben des
Grundstückseigentümers der Adresse Schürenstraße 47 und erläutert anhand einer
Planskizze kurz die geplante Gebäudeanordnung. Ergänzend verliest er hierzu die
Vorlage im Wortlaut.
Aus dem Ausschuss ergeben sich zu diesem TOP keine weiteren
Rückfragen.
Vorsitzender Berheide lässt hierraufhin über den
Verwaltungsvorschlag abstimmen.