Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des überarbeiteten Planentwurfes die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und § 4 II BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf verliest die Vorlage und schildert die Änderungen im Entwurfsplan.

 

Am Lentz hinterfragt die Angaben zu den Geschossigkeiten und ob dies bedeute, dass keine Staffelgeschosse errichtet werden können. Bürgermeister Uphoff führt hierzu aus, dass die festgesetzte Zweigeschossigkeit hierbei nur Vollgeschosse berücksichtige. Staffelgeschosse werden nicht als Vollgeschoss berechnet und seien im Rahmen der festgesetzten Höhen möglich.

 

Am Holz hinterfragt die Schallschutzmauer in Form eines Steilwandsystems und ob hier nicht auch ein Wall mit aufgesetzter Mauer umsetzbar wäre. Herr Middendorf erklärt hierzu, dass Straßen NRW bei Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche an der Straßenparzelle einen 1:1 Ausgleich fordere. Eine Verrechnung über das Ökopunktekonto gehe in diesem Fall nicht.

 

Vorsitzender Berheide lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.