Es ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des überarbeiteten Planentwurfes die erneute
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 I BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,
die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 I BauGB, § 3 II BauGB und § 4 II
BauGB durchzuführen.“
Herr
Middendorf verliest die Vorlage und schildert die Änderungen im Entwurfsplan.
Am
Lentz hinterfragt die Angaben zu den Geschossigkeiten und ob dies bedeute, dass
keine Staffelgeschosse errichtet werden können. Bürgermeister Uphoff führt
hierzu aus, dass die festgesetzte Zweigeschossigkeit hierbei nur Vollgeschosse
berücksichtige. Staffelgeschosse werden nicht als Vollgeschoss berechnet und
seien im Rahmen der festgesetzten Höhen möglich.
Am
Holz hinterfragt die Schallschutzmauer in Form eines Steilwandsystems und ob
hier nicht auch ein Wall mit aufgesetzter Mauer umsetzbar wäre. Herr Middendorf
erklärt hierzu, dass Straßen NRW bei Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche an
der Straßenparzelle einen 1:1 Ausgleich fordere. Eine Verrechnung über das
Ökopunktekonto gehe in diesem Fall nicht.
Vorsitzender
Berheide lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.