Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.

 

Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung berichtet anhand der Vorlage vom 01.02.2021 über die zuvor geführten Beratungen des Ortsausschusses am 15.02.2021 -Pkt. 5 d. N.- und des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 -Pkt. 11 d. N.- und verliest die Vorlage im Wortlaut.