Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.
Die 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL 1 Seite 1728) beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung berichtet anhand der
Vorlage vom 01.02.2021 über die zuvor geführten Beratungen des Ortsausschusses
am 15.02.2021 -Pkt. 5 d. N.- und des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021
-Pkt. 11 d. N.- und verliest die Vorlage im Wortlaut.