Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage 10 dargestellt beschlossen.
Die 3. Änderung des
Bebauungsplanes "Erholungsgebiet Feldmark" – Detailplan 5 wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. Seite 916) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBL
1 Seite 1728) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Unter Berücksichtigung der bisherigen
Beratungen des Infrastrukturausschusses am 18.02.2021 -Pkt. 14 d. N.- verliest
die Verwaltung die Vorlage vom 29.01.2021 im Wortlaut.