Einstimmiger
Beschluss:
„Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem SC Füchtorf 1946 e.V. den als Anlage
beigefügten Nutzungs- und Überlassungsvertrag mit einer Laufzeit ab 01.07.2020
abzuschließen. Im Vertrag ist eine erstmalige Kündigung mit einer Frist von 6
Monaten zum 31.12.2035 vorzusehen.“
Bürgermeister Uphoff berichtet anhand der
Vorlage vom 12.02.2021 über die mehrfach geführten Beratungen zum Thema
„Moderne Sportstätte 2022“ und die dazugehörige Anpassung des Vertrages über
die Nutzung des Sportlerheims zwischen der Stadt Sassenberg und dem SC Füchtorf
1946 e. V..
Bürgermeister Uphoff erläutert, dass im
Rahmen der Bearbeitung des Förderantrags bei der Staatskanzlei der aktuelle
Vertrag als unzureichend eingestuft wurde. Mit dem SC sei ein, an einem
Vertragsmuster des Landessportbundes orientieren, Vertrag abgestimmt worden.
Dieser Vertrag ist dieser Niederschrift als
Anlage 11 beigefügt.
Rückfragen zu dem Nutzungs- und
Überlassungsvertrag werden durch den Bürgermeister beantwortet.