Sitzung: 16.02.2021 Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff berichtet, dass diese
Förderrichtlinie die Verwaltung recht unerwartet erreicht habe. Insbesondere
die Fristen seien mehr als herausfordernd. Der Förderantrag muss nach der
aktuellen Förderrichtlinie bis zum 28.02.2021 gestellt sein. Die Stadt
Sassenberg könne Zuwendungen in Höhe von 156.600,00 Euro beantragen. Die kurze
Bearbeitungszeit bis zum Einreichen des Förderantrages lasse eine weitreichende
Planung kaum zu. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen derzeit eine
Fristverlängerung zu erwirken. Sollte dies nicht gelingen, wird bis zur Sitzung
des Rates am 25.02.2021 eine entsprechende Vorlage erstellt, sodass der
Förderantrag fristgerecht eingereicht werden könne.
Der Ausschuss nimmt der Bericht zur
Kenntnis.