Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff berichtet, dass diese Förderrichtlinie die Verwaltung recht unerwartet erreicht habe. Insbesondere die Fristen seien mehr als herausfordernd. Der Förderantrag muss nach der aktuellen Förderrichtlinie bis zum 28.02.2021 gestellt sein. Die Stadt Sassenberg könne Zuwendungen in Höhe von 156.600,00 Euro beantragen. Die kurze Bearbeitungszeit bis zum Einreichen des Förderantrages lasse eine weitreichende Planung kaum zu. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen derzeit eine Fristverlängerung zu erwirken. Sollte dies nicht gelingen, wird bis zur Sitzung des Rates am 25.02.2021 eine entsprechende Vorlage erstellt, sodass der Förderantrag fristgerecht eingereicht werden könne.

 

Der Ausschuss nimmt der Bericht zur Kenntnis.